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Ein Energieausweis ist ein Dokument, das den aktuellen Energieverbrauch oder -bedarf einer Immobilie angibt. Gemäß der Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014), die am 1. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) abgelöst wurde, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass jeder, der eine Wohnimmobilie verkaufen oder vermieten möchte, einen Energieausweis vorlegen muss. Der Energiekennwert der Immobilie wird auf einer Farbskala von Grün bis Rot dargestellt, ähnlich wie bei der Effizienzklassifizierung von Haushaltsgeräten wie Kühlschränken. Der Energieausweis ist normalerweise zehn Jahren gültig.
Es existieren zwei verschiedene Arten von Energieausweisen: Der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis.
Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch einer Immobilie wider. Dabei werden die durchschnittlichen Verbrauchswerte der letzten drei Jahre in Betracht gezogen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Verbrauchsausweis lediglich den aktuellen Verbrauch der Nutzer widerspiegelt und daher nur als Richtwert dienen kann. Zum Beispiel hat eine fünfköpfige Familie aufgrund ihres Nutzerverhaltens in der Regel einen höheren Energieverbrauch als dies bei einem älteren Ehepaar der Fall wäre. Daher kann der Kennwert im Verbrauchsausweis nicht immer die tatsächliche Energieeffizienz des Objekts darstellen.
Der Bedarfsausweis basiert nicht auf den tatsächlichen Energieverbräuchen. Stattdessen wird dieser Ausweis durch eine Analyse der Immobilie erstellt. Dabei werden die relevanten Bauteile der Immobilie bewertet und die Energieeffizienz ermittelt. Der Bedarfsausweis ist in der Regel etwas kostenintensiver, bietet jedoch genauere Informationen über die tatsächliche Energieeffizienz des Gebäudes. Sind Sie unsicher, ob Sie sich für einen verbrauchsorientierten oder bedarfsorientierten Ausweis entscheiden sollten? Unsere Immobilienexperten von TUL Immobilien stehen Ihnen gerne zur Seite, um Sie bei der Organisation eines Energieausweises für Ihre Wohnimmobilie zu unterstützen.
Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch einer Immobilie wider. Dabei werden die durchschnittlichen Verbrauchswerte der letzten drei Jahre in Betracht gezogen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Verbrauchsausweis lediglich den aktuellen Verbrauch der Nutzer widerspiegelt und daher nur als Richtwert dienen kann. Zum Beispiel hat eine fünfköpfige Familie aufgrund ihres Nutzerverhaltens in der Regel einen höheren Energieverbrauch als dies bei einem älteren Ehepaar der Fall wäre. Daher kann der Kennwert im Verbrauchsausweis nicht immer die tatsächliche Energieeffizienz des Objekts darstellen.
Der Bedarfsausweis basiert nicht auf den tatsächlichen Energieverbräuchen. Stattdessen wird dieser Ausweis durch eine Analyse der Immobilie erstellt. Dabei werden die relevanten Bauteile der Immobilie bewertet und die Energieeffizienz ermittelt. Der Bedarfsausweis ist in der Regel etwas kostenintensiver, bietet jedoch genauere Informationen über die tatsächliche Energieeffizienz des Gebäudes. Sind Sie unsicher, ob Sie sich für einen verbrauchsorientierten oder bedarfsorientierten Ausweis entscheiden sollten? Unsere Immobilienexperten von TUL Immobilien stehen Ihnen gerne zur Seite, um Sie bei der Organisation eines Energieausweises für Ihre Wohnimmobilie zu unterstützen.
Brauch ich einen Energieausweis?
Seit dem 1. Mai 2014 besteht in Deutschland die Pflicht für nahezu alle Gebäude, einen Energieausweis zu besitzen. Eigentümer von Wohnimmobilien, die diese vermieten oder verkaufen möchten, sind grundsätzlich dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Diese Anforderung wird durch die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) – seit dem 1. November 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – vorgeschrieben. Es gab eine Übergangsfrist von einem Jahr ab dem 1. Mai 2014. Seit dem 1. Mai 2015 wird bei Nichtvorlage eines Energieausweises ein Bußgeld verhängt. Dieses kann bis zu 50.000 € betragen.
Von der Energieausweispflicht ausgenommen sind jedoch kleine Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50m² sowie Baudenkmäler.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Der Energieausweis hat ab dem Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von zehn Jahren. Seit dem Jahr 2014 ist jeder verpflichtet bei einem Verkauf oder einer Vermietung den Energieausweis zum Gebäude dem Interessenten zur Verfügung zu stellen.