TUL IMMOBILIEN - Ihr Immobilienexperte
Das klassische Prinzip des Makler-Suchauftrags ist bekannt und unkompliziert: Sie beauftragen uns damit, eine passende Immobilie für Sie zu suchen. Sollten wir erfolgreich eine Immobilie finden und es kommt zur Anmietung oder zum Kauf, wird eine Erfolgsprovision fällig.
Der Suchauftrag ist eine lockere und für beide Seiten unverbindliche Vereinbarung. Wir garantieren keine bestimmte Anzahl von Objekten und Sie haben kein Kostenrisiko.
Wenn Sie interessiert sind, können Sie jetzt ganz einfach einen Suchauftrag über unser Online-Formular auslösen. Lassen Sie uns gemeinsam die Suche nach Ihrer Wunschimmobilie beginnen!
Seit dem 13. Juni 2014 besteht die Möglichkeit, einen außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossenen Maklervertrag – also per Telefon, Brief, über das Internet oder per E-Mail – innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Der Makler ist dazu verpflichtet, den Kunden über sein Widerrufsrecht zu informieren. Dies gilt unabhängig davon, ob das Objekt vermietet, verpachtet oder verkauft werden soll. Die Widerrufsbelehrung ist insbesondere dann notwendig, wenn eine Provisionszahlung im Erfolgsfall, also nach dem Abschluss eines Hauskaufs, fällig wird. Verbraucher, die Interesse an einem Objekt bekunden und Kontakt mit einem Makler aufnehmen, erhalten automatisch eine Widerrufsbelehrung. Falls diese nicht übermittelt wird, erstreckt sich die Frist auf ein Jahr und 14 Tage für den Verbraucher.